Das Landgericht München (Aktenzeichen: 7 O 26557/11) hat gesprochen: der Online-Videorekorder Save.tv verstößt mit seinem Angebot gegen die Rechte von Prosieben & Co. Von diesem Angebot sind natürlich zahlreiche Angebote, wie z.B. Prosieben, Sat.1, Kabel 1 und der “Frauensender” sixx. Darüber hinaus besteht natürlich immer noch die Sperrung von RTL, die schon seit Jahren nicht mehr aufgenommen werden kann.
Marketingüblich prüfe man – laut Facebookseite – bei Save.tv derzeit die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, denn immerhin hat das OLG Dresden genau das Gegenteil festgestellt. Es bleibt also definitiv spannend – vor allem für den Weiterbestand von Save.tv in Deutschland.
(Quelle: pcwelt.de)