Für Apple dürfte der heutige Tag ein Feiertag in der zukünftigen Konzerngeschichte werden, denn das Düsseldorfer Landgericht hat die einstweilige Verfügung bestätigt – was einem momenten Todesurteil für das Galaxy Tab in Deutschland gleichkommen dürfte, denn der Verkaufsstopp bleibt somit bestehen.
Wie schon mehrfach in der einschlägigen Presse beschrieben, geht es bei dem Urteil nicht um Probleme mit dem Urheberrecht – es gab lediglich einen Verstoß gegen das Geschmacksmuster. Für mich persönlich ein fragwürdiges Urteil, denn einerseits wurden die Produktfotos von iPad und Galaxy Tab einander künstlich angeglichen (durch Stauchen der Dimensionen usw.) und zum anderen könnte so etwas in Zukunft Schule machen. Auch Autos, Fernseher und sogar Häuser (ein rechteckiges Gebäude mit Türen und Fenstern…) sehen sich schließlich grundsätzlich ähnlich. Und ob abgerundete Kanten an einem flachen Gehäuse wirklich ein zu schützendes Geschmacksmuster sind… nun ja, darüber lässt sich streiten (oder nun eben erst mal nicht mehr).
(Quelle: heise.de)